Auto/Motor
Verbraucherschützer fordern Liberalisierung des Taximarkts
GDN -
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, hat sich für eine Liberalisierung des deutschen Taximarkts ausgesprochen. "Der Rechtsrahmen für die Personenbeförderung muss flexibler und innovativer werden. Moderne attraktive Mobilitätsdienstleistungen dürfen Verbrauchern nicht verwehrt werden", sagte Müller dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).
Der VZBV-Chef sagte jedoch auch: "Es müssen aber Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzstandards sowie der Datenschutz gewahrt werden." Der Düsseldorfer Wettbewerbsexperte Justus Haucap plädierte ebenfalls für eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. "Die Regulierung für den Taxi- und Mietwagenverkehr gehört dringend auf den Prüfstand gestellt", sagte der ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission dem "Handelsblatt". Die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung kritisierte er scharf. Dass der Ordnungsrahmen für die Personenbeförderung noch nicht angepasst wurde sei "ein eklatantes Politikversagen". So seien sogenannte Ortskundeprüfungen im Zeitalter von Navigationsgeräten und Handy-Apps "völlig überholt", sagte Haucap. Auch Mindestpreise schadeten nur dem Verbraucher. "Warum darf es etwa beim Taxi keine Happy Hour geben?", fragte der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomik (DICE). Haucap verwies auf Auswertungen, wonach die Taxifahrer fast drei Mal so viel Zeit im Taxi ohne Fahrgast verbrächten wie mit Fahrgast. "Eine Flexibilisierung der Preise, meinetwegen auch nur nach unten, könnte zu einer deutlich besseren Auslastung führen", sagte der Wissenschaftler. Auch sei keine Begrenzung der Lizenzen nötig. "Dass etwa in Düsseldorf Taxilizenzen auf dem grauen Markt für rund 30.000 Euro gehandelt werden, zeigt, welche Gewinnerwartungen noch immer mit einer Taxi-Lizenz verbunden sind", gab Haucap zu bedenken. Diese zahlten letztlich die Verbraucher. "Zugleich blühen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Taxigewerbe, wie eine Studie des Berliner Senats festgestellt hat."
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