Auto/Motor
Bericht: EU kennt seit Jahren Kartell-Verdacht in Autobranche
GDN -
Die EU-Kommission in Brüssel ist offenbar bereits seit Jahren darüber im Bilde, dass große deutsche Autohersteller gegen das Kartellrecht verstoßen haben könnten. Laut eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" habe einer der beteiligten Autokonzerne spätestens im Verlauf des Jahres 2014 eine Art Selbstanzeige in Brüssel erstattet und gleichzeitig auch das Bundeskartellamt in Bonn informiert.
Ein Kommissionssprecher hatte am Wochenende geäußert, die Behörde prüfe den Verdacht illegaler Absprachen deutscher Autokonzerne. Langwierige Untersuchungen sind in solch komplexen Fällen nicht ungewöhnlich, schreibt die SZ. Auch in der Fahrzeugbranche prüft und ermittelt Brüssel oft jahrelang, bis ein Ergebnis feststeht. Dabei geht es einer Kommissionssprecherin zufolge auch darum, die Entscheidungen so zu treffen, dass sie einer Überprüfung durch Gerichte standhalten, berichtet die Zeitung weiter. Die EU hat laut der Sprecherin in den vergangenen zehn Jahren neun Kartelle in der Autobranche entdeckt und mit Geldbußen in Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro geahndet. Die Kommissionssprecherin fügte hinzu, wegen mutmaßlicher Kartelle in der Autoindustrie liefen derzeit mehrere Untersuchungen, die mit Nachdruck betrieben würden. Details nenne man nicht. Die Selbstanzeige betraf laut SZ unter anderem mögliche Absprachen bei Autoverdecken, also ausfahrbaren Dächern von Cabriolets. Die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen war demnach zunächst kein Gegenstand der Selbstanzeige im Jahr 2014. Später sei offenbar Material nachgereicht worden. Ob es dabei auch um Diesel-Themen ging, sei unbekannt. Die lange Prüfdauer in Brüssel wird in der Autoindustrie unter anderem damit erklärt, dass die EU eventuelle Ermittlungen nicht gefährden wolle, schreibt die SZ. Zudem wolle die Kommission "keinen Schaden mit voreiligen Veröffentlichungen anrichten", sollte sich der Kartell-Verdacht zerschlagen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.