Auto/Motor
Dobrindts Pläne für automatisiertes Fahren stoßen auf Widerstand
GDN -
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren aus dem Verkehrsressort von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) stoßen auf Widerstand in den Ländern. "Da sich in der Technik auch die Daten sammeln, leiten sich daraus die berechtigten Datenschutzinteressen von Fahrzeughaltern und jeweiligen Fahrern ab, ebenso Haftungsfragen", sagte die sächsische Staatsministerin und diesjährige Vorsitzende der Verbraucherschutzminister-Konferenz, Barbara Klepsch (CDU), dem "Handelsblatt".
Kritisch betrachtet werden müsse aus Verbrauchersicht, "dass laut dem Referentenentwurf der Bundesregierung der Fahrzeugführer für technische Fehler verantwortlich gemacht werden soll. Das wird so nicht stehen bleiben können". Klepsch forderte, bei vollautomatisierten Fahrten auch die Hersteller in die Pflicht zu nehmen. "Denn automatisierte Fahrzeuge werden hochkomplexe Produkte sein, die der Fahrer nicht in Gänze wird überblicken und kontrollieren können", betonte sie. "Da muss man schon auch über die Möglichkeit der Produkthaftung sprechen." Das werde ein Thema in der Verbraucherschutzministerkonferenz im April sein. "Ohne ausreichende Rechtssicherheit für Fahrer und Halter wird es kein automatisiertes Fahren geben können", so die CDU-Politikerin. Klepsch warnte vor diesem Hintergrund vor einem nationalen Alleingang. Es sei "nicht auszuschließen", dass bei einer nationalen Regelung automatisierte Fahrsysteme an der Landesgrenze ausgeschaltet werden müssten oder solche Fahrzeuge im Ausland gar nicht fahren dürften, weil dort andere Gesetze gelten. "Deshalb sollte es für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme europaweit einheitliche Regeln geben", sagte die CDU-Politikerin. "Auch die Rechtssicherheit muss EU-weit geregelt werden, da sie nicht an den Grenzen Halt macht." Dessen ungeachtet schätzt Klepsch, dass es selbstfahrende Autos "nicht in naher Zukunft" geben werde. "Realistisch halte ich einen Zeithorizont von zehn oder mehr Jahren", sagte sie. Deswegen sei es wichtig, zu Beginn einer solchen Innovation die Interessen des Verbraucherschutzes angemessen zu berücksichtigt. "Für mich ist eine zentrale Frage, was die Ethikkommission zu den rechtlichen Aspekten sagt", betonte sie. Dazu müssten alle Fakten auf den Tisch. "Diese Diskussion müssen wir führen, bevor wir uns auf einen endgültigen Rechtsrahmen festlegen."
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