Auto/Motor
Taxigewerbe übt scharfe Kritik an Gabriels Digitalisierungsprogramm
GDN -
Das Taxigewerbe übt scharfe Kritik am "Aktionsplan Digitalisierung" von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Die Branche fürchtet, dass das Programm dem Chauffeurdienst Uber aus den USA den Weg in Deutschland ebnen soll, berichtet die Zeitung "Die Welt".
"Wir werden in der Angelegenheit im Bundeswirtschaftsministerium vorstellig werden", sagte Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), der "Welt". Passagen des Digitalisierungsprogramms seien nichts anderes als eine "Lex Uber". Der umstrittene Chauffeurdienst solle auf diese Weise legalisiert werden. Im Ministerium reagiert man verwundert auf Reaktion des BZP. In dem vor wenigen Tagen vorgestellten Digitalisierungsplan heißt es unter anderem: "Wir treten dafür ein, auch das in Teilen überholte Personenbeförderungsrecht zu modernisieren und an die technische Entwicklung anzupassen." Dazu zähle etwa die "Abschaffung der Ortskenntnisprüfung und der Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Ausführung des Beförderungsauftrags". Das sind genau die Forderungen, die Uber seit Monaten erhebt. "Wir sind irritiert, dass ein Gesetz, das vor vier Jahren überarbeitet wurde, angeblich schon wieder überholte Inhalte hat", kritisierte BZP-Präsident Müller. "Und ich verstehe nicht, warum der Minister Uber den Markt öffnen will." Ortskenntnisprüfung und Rückkehrpflicht seien kein Monopolschutz für das Taxigewerbe, sondern sinnvolle Bestimmungen. Das Beförderungsgewerbe brauche keine amtlich verordnete Digitalisierungsoffensive. In Gabriels Ministerium weist man die Vorwürfe zurück. "Das Bundeswirtschaftsministerium will mit seinem Aktionsprogramm Digitalisierung auch den Anstoß dazu geben, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu durchleuchten, ob zum Beispiel der jeweilige Schutzzweck im Hinblick auf die Digitalisierung noch aktuell ist oder sich gegebenenfalls Modernisierungsbedarf ergibt", heißt es auf Anfrage. Von einer Modernisierung könnten sowohl das Taxigewerbe als auch andere Mobilitätsanbieter profitieren, zum Beispiel durch den Abbau von Bürokratie oder in Teilen technisch überholter Regelungen. "Und selbstverständlich wird die grundsätzliche Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins nicht infrage gestellt."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.