Auto/Motor
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Pkw-Maut
Der vorgesehene Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer in Höhe der Maut für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge führe zu einer De-facto-Befreiung von der Gebühr. Zudem seien die Preise von Kurzzeitvignetten in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch. Damit verstoße die geplante Pkw-Maut gegen die europäischen Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 seien die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden, kritisierte die Behörde.
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