Auto/Motor
VW: Verbraucherschützer fordern Nachprüfung umgerüsteter Fahrzeuge
GDN -
Die VW-Dieselaffäre zieht weitere Kreise: Im Fokus stehen nun bereits umgerüstete Dieselfahrzeuge, die trotz Nachrüstung offenbar weiter überhöhte Abgaswerte aufweisen können. Darauf weist der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, in einem Brief an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hin, berichtet das "Handelsblatt".
Deutschlands oberster Verbraucherschützer nimmt Bezug auf eine Untersuchung der italienischen Verbraucherschutzorganisation Altroconsumo, die im Juli veröffentlicht wurde. Die Überprüfung eines mit einer speziellen Motorsoftware (Abschaltautomatik) ausgestatteten Fahrzeugs der VW-Oberklasse vor und nach der Nachrüstung habe "besorgniserregende Ergebnisse" geliefert, so Müller. Müller fordert von Dobrindt deshalb, Nachprüfungen für bereits umgerüstete Pkw beim Kraftfahrbundesamt (KBA) als zuständige Genehmigungsbehörde für die von VW vorgeschlagenen technischen Lösungen durchzusetzen. Es sei "unabdinglich, schnellstmöglich unabhängige Überprüfungen der Wirksamkeit der Nachrüstlösungen zu veranlassen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen". Untersucht werden müssten "die Auswirkungen der Nachrüstung sowohl bei offiziellen Labortests als auch unter Straßenbedingungen". Mögliche Langfristige Auswirkungen, etwa ein erhöhter Wartungsaufwand, müssten ebenfalls berücksichtigt werden, heißt es in dem Brief. Verbraucher, so Müller, müssten sicher sein können, "dass es nicht zu einer Verschlechterung bei Kraftstoffverbrauch und Leistung kommt und die Stickoxidemissionen auch wirklich sinken". Müller reicht die Zusicherung von VW nicht aus, dass der Umbau der Autos keine negativen Auswirkungen habe. Die Ablehnung einer "garantiegleichen" Bescheinigung des Konzerns nach der Umrüstung sei inakzeptabel, weil nun Verbraucher verunsichert seien, wer bei Langzeitfolgen überhaupt ansprechbar sein werde. "Derzeit sind sie die Geschädigten bei einem Wertverlust betroffener Fahrzeuge. Das ist doch ein Unding", sagte Verbandschef Müller. Daher müsse nun der Bundesverkehrsminister endlich für Klarheit sorgen. "In seiner Funktion darf er sich nicht nur als Anwalt der Automobilbranche verstehen, er muss auch die Rechte der Verbraucher ernst nehmen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.