Auto/Motor
KFZ Steuer nur noch an die Bundeskasse
Die Übergangszeit endet
GDN -
Die einjährige Übergangszeit ist vorbei:
Die Kraftfahrzeugsteuer jeweils ans zuständige
Finanzamt zu überweisen, endet mit Frist zum 28.Februar.
Ab dann gilt: Die Kfz -steuer wird nur noch an
die Bundeskasse des jeweiligen Hauptzollamtes
entrichtet.
Die Kraftfahrzeugsteuer jeweils ans zuständige
Finanzamt zu überweisen, endet mit Frist zum 28.Februar.
Ab dann gilt: Die Kfz -steuer wird nur noch an
die Bundeskasse des jeweiligen Hauptzollamtes
entrichtet.
Bereits im Februar 2014 hatten sich die Hauptzollämter
dazu entschlossen, die Bearbeitung der KFZ-Steuer
von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern zu
übernehmen. Für den Fahrzeughalter bedeutete dies:
Die KFZ- Steuer wird von dem zuständigen Hauptzollamt
im Rahmen eines Lastschriftverfahrens eingezogen.Da nicht alle KFZ-Halter über diesen Vorgang informiert waren
beschloss man, eine einjährige Übergangszeit einzuführen.
dazu entschlossen, die Bearbeitung der KFZ-Steuer
von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern zu
übernehmen. Für den Fahrzeughalter bedeutete dies:
Die KFZ- Steuer wird von dem zuständigen Hauptzollamt
im Rahmen eines Lastschriftverfahrens eingezogen.Da nicht alle KFZ-Halter über diesen Vorgang informiert waren
beschloss man, eine einjährige Übergangszeit einzuführen.
Alle Zahlungen ,die trotz des Zuständigkeitswechsels
noch beim Finanzamt eingegangen waren, wurden an die Bundeskasse ohne nennenswerte Nachteile für den Kraftfahrzeughalter bearbeitet
und weitergeleitet.
Erfahrungsgemäß, so das Finanzamt, wird es dennoch einige Bürger geben,
die trotz der beendenden Übergangszeit die Steuer an das
Amt überweisen. Zahlungen die ab dem 1.März 2016 beim zuständigen Finanzamt
eingehen werden nicht mehr angenommen, vielmehr
werden sie zurück überwiesen.
noch beim Finanzamt eingegangen waren, wurden an die Bundeskasse ohne nennenswerte Nachteile für den Kraftfahrzeughalter bearbeitet
und weitergeleitet.
Erfahrungsgemäß, so das Finanzamt, wird es dennoch einige Bürger geben,
die trotz der beendenden Übergangszeit die Steuer an das
Amt überweisen. Zahlungen die ab dem 1.März 2016 beim zuständigen Finanzamt
eingehen werden nicht mehr angenommen, vielmehr
werden sie zurück überwiesen.
Um die Sache zu vereinfachen, lohnt es sich dem zuständigen
Hauptzollamt ein automatisches Lastschriftverfahren der
Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen, dem sogenannten SEPA-
Lastschriftmandat.
Infos die man der Bundeskasse noch außerdem mitteilen
möchte, wie Bankverbindung etc. können dem Anschreiben
“Änderung der Bankverbindung zur Entrichtung der
Kraftfahrzeugsteuer“ ,das jedem KFZ- halter vom zuständigen
Hauptzollamt schon im vergangenen Jahr zugesandt wurde,
entnommen werden. Weitere Informationen sind auf
der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de, zu finden.
Hauptzollamt ein automatisches Lastschriftverfahren der
Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen, dem sogenannten SEPA-
Lastschriftmandat.
Infos die man der Bundeskasse noch außerdem mitteilen
möchte, wie Bankverbindung etc. können dem Anschreiben
“Änderung der Bankverbindung zur Entrichtung der
Kraftfahrzeugsteuer“ ,das jedem KFZ- halter vom zuständigen
Hauptzollamt schon im vergangenen Jahr zugesandt wurde,
entnommen werden. Weitere Informationen sind auf
der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de, zu finden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.