Auto/Motor
Grüne und Linke fordern Blaue Plakette
GDN -
Grüne und Linke lehnen die vom Bundesverkehrsministerium geplante Erfassung von Autokennzeichen für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten ab und fordern stattdessen die Einführung einer Blauen Plakette. Dass auch im nachgebesserten Gesetzesentwurf weiterhin ein Bild des Fahrers und dessen Auto, verbunden mit dem dazugehörigen Kennzeichen sowie Ort und Zeitangabe erstellt würden, "geht eindeutig zu weit", sagte der Grünen-Obmann im Bundestags-Verkehrsausschuss, Stefan Gelbhaar, dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).
Dabei gebe es eine ökologisch sinnvolle und datenschutzrechtlich völlig unbedenkliche Lösung. "Die Einführung der Blauen Plakette wäre leicht überprüfbar, hätte direkte Auswirkungen auf die Luftqualität und wäre in den Anschaffungskosten deutlich überschaubarer." Ingrid Remmers, verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, warf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor, nicht nur alle Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen. Sein Gesetzesentwurf sei auch "datenschutzrechtlich problematisch und technisch kaum umsetzbar", sagte Remmers der Zeitung. "Eine einfache Lösung ohne datenschutzrechtliche Bedenken zur Kontrolle der Fahrverbote ist die Einführung einer Blauen Plakette." Von Scheuer verlangte sie zudem, er solle seine Energie auf die Lösung der Dieselkrise konzentrieren, statt den "Ausbau einer Überwachungsinfrastruktur" voranzutreiben. "Mit einer schnellen Umsetzung von Hardware-Nachrüstungen könnten Fahrverbote tatsächlich vermieden werden", so Remmers. Auch der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic forderte, die Bundesregierung solle die "Diesel-Rasterfahndung endlich einmotten". Anstatt einer "Massenüberwachung unbescholtener Bürger" sollte sie das Thema einheitliche und vergleichbare Messungen und Modellrechnung angehen "und so eine flächendeckende Mobilitäts- und Wertgarantie für die Dieselfahrer schaffen", sagte Luksic dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe).
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.