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Diesel-Fahrverbote: Bundesregierung uneinig bei Gesetzesänderung

Auspuff
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - In der Bundesregierung herrscht Uneinigkeit über das Vorgehen bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die Fahrverbote für Dieselautos vermeiden soll. In der CDU-Bundestagsfraktion gebe es Widerstand gegen den Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), gemeinsam mit der Änderung des BImSchG auch eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zu verabschieden, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Fraktionskreise.
Damit soll die Kontrolle von Dieselfahrverboten ermöglicht werden. CDU-Abgeordnete sorgen sich bei den geplanten Kontrollen allerdings um den Datenschutz, wenn "praktisch jeder, der in die Städte fährt, gescannt wird", heißt es weiter. "Es brodelt in der Fraktion", sagte ein Abgeordneter. Scheuers Versuch, seine Novelle "weich gekocht" zu verkaufen, habe nicht verfangen. Neben dem Konflikt zwischen den beiden Unionsparteien ist in dieser Frage auch mit Widerstand seitens der SPD zu rechnen. Scheuer fürchtet, dass die Änderung des Immissionsschutzgesetz in Kraft tritt, das Straßenverkehrsgesetz jedoch scheitert. Dann könnte doch noch eine blaue Plakette zur Kontrolle von Fahrverboten eingeführt werden, die der Minister ablehnt. Experten zweifeln zudem daran, dass durch die Änderung des BImSchG tatsächlich Fahrverbote in Städten ausgeschlossen werden, in denen der Stickoxid-Grenzwert nur leicht überschritten wird. "Auch die geplante Gesetzesänderung kann nicht völlig rechtssicher ausschließen, dass in Zukunft noch Fahrverbote verhängt werden", sagte Walther Michl, Experte für Europarecht und öffentliches Recht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität der "Welt am Sonntag". Allerdings werde der Erlass von Fahrverboten deutlich erschwert. "Wenn ein Gericht trotz der Änderung noch Fahrverbote verhängen will, muss es Gründe finden, warum der Fall von der Regel abweicht", so Michl weiter. Das sei eine "sehr hohe argumentative Hürde für die Richter, die Latte für Fahrverbote wird damit eindeutig angehoben". Doch die geplante Gesetzesänderung könnte insgesamt noch einmal infrage gestellt werden. "Ein Verwaltungsgericht könnte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen, ob das geänderte deutsche Gesetz mit der EU-Richtlinie, in der die Grenzwerte festgelegt wurden, vereinbar ist", erklärte Michl. Und es sei offen, "wie der EuGH entscheiden würde, die Richter sind nicht daran gebunden, dass die EU-Kommission keine Einwände gegen die Gesetzesänderung vorgebracht hat."
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