Auto/Motor
EuGH-Gutachten stützt deutsche Pkw-Maut
Der Umstand, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bei der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zugutekomme, die dem Betrag der Infrastrukturabgabe entspreche, stelle keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, hieß es in einer Stellungnahme. Das Gutachten hat hohes Gewicht, die Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof unterstützen die Richter stets in ihrer Entscheidungsfindung. Österreichs hatte gegen die deutsche Pkw-Maut geklagt, weil nach Ansicht Wiens in der Praxis nur ausländische Fahrzeughalter belastet würden. Dies führe zu einer mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Der Generalanwalt spricht dagegen von einem "grundlegenden Missverständnis des Begriffs `Diskriminierung`". Außerdem müssten die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen unabhängig davon, ob sie tatsächlich heimische Autobahnen benutzten, die Infrastrukturabgabe in Höhe des für eine Jahresvignette geschuldeten Betrags zahlen - im Gegensatz zu ausländischen Autofahrern.
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