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Rechtswissenschaftler kritisiert Angriffe auf Umwelthilfe
GDN -
Die Diskussion von CDU und CSU über eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe stößt bei Rechtsexperten auf scharfe Kritik. "Nach meiner Einschätzung gibt es derzeit keinen Anlass, die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe in Frage zu stellen", sagte Rainer Hüttemann, Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bonn und Autor des juristischen Standardwerks für Gemeinnützigkeitsrecht, der "Rheinischen Post".
Ihn erinnere die ganze Diskussion an das bekannte Motto: "Der Überbringer der schlechten Nachrichten wird erschlagen", fügte Hüttemann auch mit Blick auf die erfolgreichen Fahrverbotsklagen der Umwelthilfe hinzu. Ob eine Organisation wie die Umwelthilfe gemeinnützig sei, hänge nicht von politischen Einschätzungen, sondern allein davon ab, ob die Organisation die in der Abgabenordnung bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Zudem sei dafür allein die Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes zuständig, sagte Hüttemann. Für die Gemeinnützigkeit sei es unerheblich, in welcher Höhe eine Organisation Spenden erhalte oder in welchem Umfang sie sich durch wirtschaftliche Tätigkeiten zusätzliche Mittel für ihre satzungsgemäßen Zwecke beschaffe. Zudem sieht der Rechtswissenschaftler mögliche Folgen für weitere Gruppierungen. "Die Debatte ist insofern kritisch zu sehen, als man mit ähnlichen Argumenten auch die Gemeinnützigkeit anderer - politisch unliebsamer - Organisationen in Zweifel ziehen könnte", sagte Hüttemann weiter.
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