Auto/Motor
Scheuer bessert Datenschutz für Fahrverbots-Kontrollen nach
GDN -
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will dem Druck der Bundesländer nachgegeben und den Datenschutz bei der automatischen Kontrolle von Diesel-Fahrverboten nachbessern. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten und den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen soll.
Die SPD ist damit noch nicht zufrieden und sieht weiterhin "noch Lücken beim Datenschutz", wie der für Verkehr zuständige Vize-Fraktionschef Sören Bartol den Funke-Zeitungen sagte. Laut dem Gesetzentwurf müssen die erhobenen Daten künftig "spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung" gelöscht werden. Bisher waren sechs Monate vorgesehen. Die neue Frist soll auch gelten, "wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde", steht es in der Begründung zum Entwurf. In der Regel soll die Löschung "unverzüglich" und sogar noch im Kontrollgerät erfolgen. Wird ein Verstoß gegen das Fahrverbot festgestellt, werden die Daten sofort an die zuständige Behörde weitergeleitet. Der Gesetzentwurf stellt nun auch klar, dass die Kontrollen "stichprobenartig" sein sollen. Eine flächendeckende Überwachung der Verbotszonen sei damit nicht möglich. Videoaufzeichnungen oder verdeckte Kontrollen sollen nicht erlaubt sein. SPD-Fraktionsvize Bartol sagte zu den Änderungen: "Bisher sehe ich bei dem Gesetzentwurf von Herrn Scheuer noch Lücken beim Datenschutz." Die Vorschläge für Verbesserungen würden aber "in die richtige Richtung" gehen. Ob das insgesamt aber ausreiche, "werden wir uns im Bundestag jetzt genau anschauen", sagte Bartol. Der Bundesrat hatte "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" bei den Kontrollen geäußert und das Gesetz abgelehnt. Damit die im Laufe dieses Jahres drohenden Diesel-Fahrverbote überwacht werden können, will Scheuer das Straßenverkehrsgesetz ändern und eine automatische Überwachung mit Kameras und einem elektronischen System ermöglichen. Konkret sollen Autos, die in eine Verbotszone fahren, automatisch fotografiert werden. Die Daten des Kennzeichens soll ein Computer sofort mit dem Zentralen Fahrzeugregister abgleichen und ermitteln, ob das erlaubt war. Wenn nicht, beginnt ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer des Autos.
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