Auto/Motor

Gesetz zur Vermeidung von Diesel-Fahrverboten droht zu scheitern

Auspuff
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Bundesländer melden ein Mitsprachrecht beim vom Bund geplanten Gesetz zur Vermeidung von Diesel-Fahrverboten an. Das berichtet die "Welt".
Der Verkehrs- und der Umweltausschuss des Bundesrats haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und damit eine Vermeidung von Fahrverboten auch in der Länderkammer mitentschieden werden müsse. Den Antrag darauf hatte das Land Bremen gestellt. Begründet wurde er mit der Ansicht, dass das Gesetz direkte Auswirkung auf die Arbeit der Landesbehörden habe. Daher sei es zustimmungspflichtig. Die Länder müssten dazu gehört werden. Der Bundesrat will am 14. Dezember darüber beraten, ob er ein Mitspracherecht für sich reklamiert. Der Bund lehnt das ab und nennt das Gesetzesvorhaben eine "rein materiell-rechtliche Regelung", die nicht Sache der Länder sei. Die Änderung des BImSchG soll es ermöglichen, dass Städte auf Fahrverbote verzichten können, in denen die Stickoxid-Belastung bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt. Der in der EU vorgeschriebene Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm. Damit hätten all jene Städte, die nur zehn Mikrogramm über dem Jahresmittelwert liegen, die Möglichkeit, Maßnahmen zur Luftverbesserung zu ergreifen, ohne die Diesel aus den Innenstädten auszusperren. Dort wo die Grünen in den Landesregierungen vertreten sind, regt sich aber Widerstand gegen die Novelle. Durch das Abstimmungsverhältnis im Bundesrat könnte es sein, dass sich dort keine Mehrheit für die Gesetzesänderung findet. Denn sind sich die Koalitionen auf Länderebene in einer Frage nicht einig, müssen sie sich bei Bundesratsabstimmungen enthalten. Enthaltungen gelten dort aber als Ablehnung.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.