Auto/Motor
Allianz: Für autonom fahrende Autos soll Halter haften
GDN -
Bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos soll nach Vorstellung des Versicherungskonzerns Allianz auch künftig der Halter haften. "Eine Gruppe europäischer Juristen diskutiert derzeit die Idee, ob es zusätzlich zur natürlichen und juristischen auch eine `elektronische Person` geben könnte. Ich halte das für unrealistisch und lehne das entschieden ab", sagte Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, der "Welt" (Mittwochsausgabe).
Eine "elektronische Person" mache die Rechtslage noch komplizierter. Auch in Fällen eines unverschuldeten Crashs, bei dem Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden, müsse der Halter des Fahrzeugs haften. "Es gibt immer einen Menschen, der die intelligente Maschine, zum Beispiel das autonome Taxi oder aber auch den Pflegeroboter, in den Verkehr bringt, weil er davon einen Nutzen hat", sagte Müller. "Und genau hierfür gibt es Gefährdungshaftungen, die die Haftung dem Halter oder Betreiber der Maschine zuweisen." Das Prinzip finde bereits in vielen Fällen im Verkehrswesen Anwendung, beispielsweise in der Luftfahrt oder im Schienenverkehr. "Der Halter haftet hierbei verschuldensunabhängig für Fehler der Maschine. Dies ist gerechtfertigt, weil er auch den Nutzen daraus zieht", sagte Müller. Anders sei die Lage, wenn nachweislich Mängel des Fahrzeugs oder der Software Ursache eines Unfalls seien. Laut Allianz würde in solchen Fällen für die Hard- und Software die Produkthaftung gelten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters entschädigt das Opfer oder dessen Angehörige laut Allianz, unabhängig davon, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde. Sollte sich herausstellen, dass ein Softwarefehler für einen Unfall verantwortlich war, würde die Versicherung gegebenenfalls den Fahrzeughersteller in Regress nehmen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.