Auto/Motor
Bundestag beschließt Änderung der Mautsätze
Unter anderem werden neue Gewichtsklassen eingeführt, außerdem werden Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw, auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h werden müssen keine Maut zahlen. Mit der Neuregelung sollen trotzdem in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Das Gesetz tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.
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