Auto/Motor

Rechnungshof kritisiert E-Auto-Prämie als ineffizient

Stromtankstelle für E-Auto
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bundesrechnungshof kritisiert die E-Auto-Prämie des Bundes als ineffizient. Die Rechnungsprüfer haben erhebliche Zweifel, dass bis Mitte 2019 das Förderziel von 300.000 batteriebetriebenen oder mit Plug-in-Hybrid ausgestatteten Neufahrzeugen erreicht werden kann.
Die Automobilindustrie habe die Höhe und die Finanzierung des fälligen Umweltbonus‘ für den Käufer wesentlich beeinflusst und sich dabei Vorteile verschafft, heißt es in einem abschließenden Prüfbericht des Bundesrechnungshofs für das Bundeswirtschaftsministerium, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Die Förderrichtlinie war am 2. Juli 2016 in Kraft getreten und gilt bis 30. Juni 2019. Der Kauf eines batteriebetriebenen Neufahrzeugs wird danach mit einem Umweltbonus von 4.000 Euro und der eines Plug-in-Hybrid-Neufahrzeugs mit 3.000 Euro bezuschusst. Bund und Autohersteller sollen jeweils die Hälfte zu dem Zuschuss beitragen. 600 Millionen Euro Bundesmittel stehen dafür zur Verfügung. Die Prämie ist weit weniger in Anspruch genommen worden als prognostiziert. Zwar hat sich der monatliche Antragseingang gegenüber den sechs Monaten des Jahres 2016 durchschnittlich von rund 1.500 auf rund 3.150 Anträge erhöht. Laut Bundesrechnungshof würden die vorhandenen Mittel aber theoretisch bis Anfang des Jahres 2023 reichen. Die Rechnungsprüfer werfen dem Wirtschaftsministerium zu große Nachgiebigkeit gegenüber den Herstellern vor. "Die deutsche Automobilindustrie hat die Entscheidung der Bundesregierung zum Umweltbonus und zu dessen Ausgestaltung wesentlich beeinflusst", schreiben sie in dem Bericht. "Bereits die Forderung der Automobilindustrie, einen Umweltbonus einzuführen, stammte aus einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie. Die Bundesregierung hatte zunächst ein CO2-basiertes Bonus-Malus-System oder eine verbindliche Elektrofahrzeug-Quote für Automobilhersteller bevorzugt." Laut Rechnungshof hätte das Ministerium genau prüfen müssen, ob die Forderungen der Automobilindustrie auf Sachgründen beruht hätten.
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